Freistellungsauftrag
Alle Spenden an die Stiftung Kinderwunsch sind steuerlich absetzbar. Die Stiftung ist durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes München als gemeinnützig anerkannt. Sie können als Privatperson Ihre Spende bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Jahreseinkünfte oder als Unternehmen bis zu vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe tätigen. Wenn Sie uns Ihre vollständige Anschrift mitteilen, sendet Ihnen die Stiftung für jede Spende ab 50 Euro eine Spendenbescheinigung zu. Diese können Sie steuerlich geltend machen. Spendenquittungen für Beträge unter 50 Euro stellt die Stiftung auf Wunsch aus.
