Hilfe für Kinderwunschpaare
Medizinische Hilfe für ungewollte Kinderlosigkeit ist mit der erweiterten Kinderwunschbehandlung möglich. Aber die finanzielle Belastung als Folge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes seit dem 1.1.2004 ist gerade für einkommensschwächere Familien und Paare zu groß. Sie können die hohe Eigenbeteiligung von 50 Prozent der Kosten aus eigener Kraft kaum aufbringen. Die Stiftung hat hierzu eine Vision: Sie möchte Paaren, die sich aus finanziellen Gründen einer medizinischen Kinderwunschbehandlung nicht unterziehen können und so auf ein gewünschtes Kind verzichten müssen, nach strengen Regularien und Kriterien unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht allerdings nicht.
